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   KG, 04.06.2002 - 4 U 124/01   

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https://dejure.org/2002,6892
KG, 04.06.2002 - 4 U 124/01 (https://dejure.org/2002,6892)
KG, Entscheidung vom 04.06.2002 - 4 U 124/01 (https://dejure.org/2002,6892)
KG, Entscheidung vom 04. Juni 2002 - 4 U 124/01 (https://dejure.org/2002,6892)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ehegattenbürgschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch aus einer Höchstbetragsbürgschaft; Nichtigkeit eine Ehegattenbürgschaft; Verstoß gegen die guten Sitten durch sittenwidrige Bürgschaft; Bürgschaftsübernahme aus emotionaler Verbundenheit; Krasse finanzielle Überforderung des Bürgen; Verharmlosung der Risiken ...

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1; BGB § 765
    Zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft unter Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Krasse finanzielle Überforderung des Bürgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1443
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung

    Auszug aus KG, 04.06.2002 - 4 U 124/01
    Soweit sie dafür ein Gehalt bezog, galt dieses ihrem persönlichen Einsatz auf der Tankstelle ab und begründete keinen anzuerkennenden Gegenwert für die Bürgschaft (vgl. BGH ZIP 2000, 351, 354).
  • BGH, 24.02.1994 - IX ZR 227/93

    Wirksamkeit einer von Kindern auf Veranlassung der Eltern geleisteten Bürgschaft

    Auszug aus KG, 04.06.2002 - 4 U 124/01
    Von daher braucht nicht weiter untersucht zu werden, ob die Klägerin die Risiken der Bürgschaft in unzulässiger Weise dadurch verharmlost hat, dass sie die Bürgschaftsübernahme bei dem zu erwartenden Erfolg des Tankstellenbetriebes lediglich als Formsache dargestellt hat (vgl. BGH NJW 1994, 1341).
  • OLG Koblenz, 04.10.2012 - 2 W 523/12

    Sittenwidrigkeit Bürgschaft - arbeitslose Ehefrau für Geschäftsschulden des

    Davon ist bei nicht ganz geringfügigen Hauptschulden jedenfalls dann auszugehen, wenn der Bürge voraussichtlich nicht einmal die laufenden Zinsen der Hauptschuld aufzubringen vermag (BGH WM 2000, 411; BGHZ 125, 206, 211; BGH, Urteil v. 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327 f.; KG Berlin, Urteil vom 04.06.2002 - 4 U 124/01 - MDR 2002, 1443).
  • LG Potsdam, 12.07.2023 - 8 O 181/22

    Sittenwidrigkeit der Mithaftung der Eltern aus den Darlehensverträgen wegen

    Es muss sich vielmehr um einen direkten rechtlichen Vorteil handeln (Schimanski und andere Bankrechtshandbuch, 3. Auflage § 98 Rdnr. 238; Kammergericht, Urteil vom 04.06.2002, Az.: 4 U 124/01; OLG Dresden, Beschluss vom 17.07.2006, Az.: 12 W 769/06; BGH, Urteil vom 16.06.2009, Az.: XI ZR 539/07).
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